Schiessanlagen und Schützenstuben bis 31. Mai 2020 geschlossen.

16.03.2020

19. April 2020:
Die Schiessbetrieb ruht weiterhin bis 31. Mai 2020.

16. März 2020:
Auf Verordnung des Bundesrates sind vor dem Hintergrund der Corona-Virus-Pandemie alle Freizeitanlagen bis vorerst 19. April 2020 zu schliessen.
Die Verordnung gilt ab 16. März 2020, Mitternacht.
Der Betrieb von Schiesssportanlagen und die Benutzung von Schützenstuben werden verboten!
Der SSV hat eine Seite mit Informationen zum Verbot und eine Prognose zur Durchführbarkeit diverser Anlässe aufgeschaltet:

 

Information des SSV
 


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